Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie Düsseldorf - KJP Karoline Peter

Fachkundige psychotherapeutische Unterstützung für Kinder und Jugendliche

In meiner Privatpraxis biete ich kompetente Therapieansätze zur Förderung des emotionalen und psychischen Wohlbefindens von Kindern und Jugendlichen. 

KJP Düsseldorf - Karoline Peter - Diagnostik

Diagnostik

Umfassende Anamnese und problemspezifische Diagnostik zur individuellen Entwicklung eines auf Ihr Kind abgestimmten Behandlungsplans.

KJP Düsseldorf - Karoline Peter - Verhaltenstherapie

Verhaltenstherapie

Evidenzbasierte Behandlungsmethoden, die darauf abzielen, Verhaltensprobleme und emotionalen Stress zu bewältigen und zu reduzieren.

KJP Düsseldorf - Karoline Peter - Elterntherapie

Elternberatung

Unterstützung und Orientierung für Eltern zur besseren Begleitung ihrer Kinder durch therapeutische Prozesse.

Über meine Praxis

Mein Angebot umfasst Beratung, Diagnostik und Psychotherapie für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bis zum 21. Lebensjahr und richtet sich an Privatversicherte und Selbstzahler. Heranwachsende sehen sich oft mit Herausforderungen konfrontiert, deren Bewältigung überfordernd sein kann. Als approbierte Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin ist es mir ein Anliegen, den Gefühlen und Bedürfnissen meiner Patient*innen Raum zu schenken und gemeinsam Lösungen für die individuelle Problemlage zu finden. Im Sinne einer ganzheitlichen Behandlung ist auch die Arbeit mit dem Bezugspersonensystem - als direkte Ansprechpartner im Alltag - von großer Bedeutung und somit ein wichtiger Bestandteil der psychotherapeutischen Arbeit. 

KJP Düsseldorf - Karoline Peter - psychotherapeutische Privatpraxis
KJP Düsseldorf - Karoline Peter - psychotherapeutische Privatpraxis
KJP Düsseldorf - Karoline Peter - psychotherapeutische Privatpraxis
KJP Düsseldorf - Karoline Peter - psychotherapeutische Privatpraxis

Werdegang

10/2010-09/2014: Studium Universität Hildesheim, Sozial- und Organisationspädagogik, BA

09/2014-12/2017: Studium Hochschule Niederrhein, Psychosoziale Beratung und Mediation, MA

09/2017-05/2022: Weiterbildung Psychotherapie (KJP,VT) Rheinische Akademie für Psychotherapie Krefeld, Staatsexamen

07/2018-10/2023: Sozialpsychiatrische Praxis Dr. Mulhaxha

10/2023-heute: Niederlassung in eigener Privatpraxis

 

KJP Düsseldorf - Karoline Peter - psychotherapeutische Privatpraxis

Behandlungsspektrum

Die Gründe für die Notwendigkeit einer ambulanten Psychotherapie sind vielfältig. Exemplarisch sind im Folgenden einige Themenbereiche aufgelistet, die in einer verhaltenstherapeutisch orientierten Psychotherapie Platz finden:

  • Depressive Symptome: Du fühlst dich oft antriebslos und erschöpft? Hast dein Interesse und deine Freude verloren und/oder neigst du Grübelgedanken, die dir womöglich den Schlaf rauben?
  • Soziale Ängste: Du hast Angst vor Bewertungen durch andere, fühlst dich unsicher und gehemmt in sozialen Interaktionen und neigst dazu, diese zu vermeiden?
  • Essstörungen: Du bemerkst eine Veränderung des Essverhaltens? Hast Essanfälle und/oder Phasen des Hungerns? Deine Gedanken kreisen um die Themen Kalorien, Essen, Gewicht, Körper?
  • Verminderter Selbstwert: Du hast das Gefühl, weniger wert zu sein als andere? Den Eindruck, in allem immer schlechter zu sein und nur liebenswert zu sein, wenn du etwas leistest?
  • Zwänge: Du musst bestimmte Handlungen immer wiederholen oder hast zwanghafte Gedanken, die sich aufdrängen?
  • Familiendynamik: Du bist belastet durch anhaltende Konflikte innerhalb der Familie, durch eine elterliche Trennung oder sonstige die Familie betreffende Themen? 

Diese und weitere Themen können im Rahmen einer ambulanten Psychotherapie bearbeitet werden. 

Kostenübernahme

Privatversicherte

Abhängig vom individuellen Versicherungsvertrag mit Ihrer privaten Krankenversicherung erstatten private Krankenversicherer bei Vorliegen einer Indikation für die Psychotherapie die Kosten einer Psychotherapie vollständig oder teilweise. Unter Umständen ist die Kostenerstattung für eine Psychotherapie durch den Versicherungsvertrag auch ausgeschlossen. Die Beihilfe erstattet üblicherweise anteilig die Kosten einer psychotherapeutischen Behandlung. Es wird daher darauf hingewiesen, dass Sie vor dem Erstgespräch bzw. vor Beginn der Psychotherapie sicherstellen sollten, ob und in welchem Umfang der private Krankenversicherer und/oder die Beihilfestelle die Kosten der Psychotherapie übernehmen und ob zuvor ein entsprechender Antrag notwendig ist.

Selbstzahler

Die Kosten für eine psychotherapeutische Behandlung können auch jederzeit selbst getragen werden. Das Honorar orientiert sich dabei an der Gebürenordnung für Psychotherapeuten und der gemeinsamen Abrechnungsempfehlung (siehe "Vergütung"). 

Vergütung

Die Kosten der psychotherapeutischen Behandlung berechnen sich nach der GOP (Gebührenordnung für Psychotherapeuten) und den Gemeinsamen Abrechnungsempfehlungen der Bundesärztekammer, der Bundespsychotherapeutenkammer, dem Verband der Privaten Krankenversicherung und den Beihilfestellen von Bund und Ländern zur Erbringung neuer psychotherapeutischer Leistungen, gültig ab 01.07.2024. Die Abrechnung erfolgt i.d.R. nach dem üblichen 2,3-fachen Steigerungssatz. 

Behandlungsvertrag

Grundlage der psychotherapeutischen Behandlung ist ein Behandlungsvertrag, der zu Beginn zwischen Ihnen als Versicherte*r/Selbstzahlende*r und mir als Psychotherapeutin abgeschlossen wird. Die Rechnungsstellung erfolgt - wie bei Leistungen für Privatversicherte üblich - direkt an Sie. Die Zahlungsfrist für die Begleichung der Privatabrechnung beträgt zwei Wochen

Sitzungsdauer, Behandlungsdauer und Frequenz

Die reguläre Dauer für eine psychotherapeutische Sitzung beträgt 50 Minuten. Die Sitzungsfrequenz richtet sich nach dem individuellen Bedarf und Störungsbild der Patient*innen. In der Regel ist eine wöchentliche oder zweiwöchentliche Frequenz üblich. Da  die Gesamtdauer der Behandlung maßgeblich sowohl von der Schwere der Symptomatik als auch vom Therapieverlauf abhängig ist, kann keine pauschale Aussage getroffen werden. In der Regel kann nach Beendigung der Diagnostik/Probatorik hierzu eine erste Einschätzung erfolgen.  

Ablauf

Kontaktaufnahme

Bitte nehmen Sie per E-Mail Kontakt mit mir auf. Ich freue mich, wenn hier bereits erste Informationen zum Therapieanlass sowie Ihre Kontaktdaten enthalten sind. Zeitnah erhalten Sie von mir eine Rückmeldung, ob ein Therapieplatz angeboten werden kann. Bitte beachten Sie: um ein Erstgespräch und auch eine fortführende Behandlung in Anspruch nehmen zu können, ist die Zustimmung aller Sorgeberechtigten in schriftlicher Form erforderlich. Die entsprechenden Formulare bekommen Sie vor einem Erstgespräch zugeschickt. Fall Sie noch unsicher sind, ob Psychotherapie indiziert ist, scheuen Sie sich nicht, sich zu melden. Wir klären gemeinsam, ob aus fachlicher Sicht ein Behandlungsbedarf vorliegt. 

Schweigepflicht

Als Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin unterliege ich der Schweigepflicht. Dies impliziert, dass im Rahmen der Behandlung gewonnene Informationen gemäß der Berufsordnung nicht an Dritte - auch nicht ohne weiteres an die Eltern - weitergegeben werden dürfen. Viele Heranwachsende schätzen die Möglichkeit, in diesem geschützten Raum belastende Themen zu besprechen. Um mit Dritten -  wie etwa anderen im Helfersystem verankerten Personen (Ärzte, Jugendamt, Lehrer etc.) - sprechen zu dürfen, benötige ich eine schriftliche Entbindung der Schweigepflicht. Im Falle einer Selbst- oder Fremdgefährdung des Patienten oder der Patientin ist zur Abwendung von Gefahr zwischen Schweigepflicht und Schutz des Patienten/der Patientin oder Dritter abzuwägen. Gegebenenfalls sind entsprechende Maßnahmen zu ergreifen.

Erstgespräch

Im Rahmen eines Erstgesprächs wird eine Anamnese erhoben, die sowohl die Eruierung des Vorstellungsanlasses als auch familien- und eigenanamnestische Daten inkludiert. Minderjährige Patient*innen werden in der Regel durch die Sorgeberechtigten begleitet, dürfen ab einem Alter von 15 Jahren jedoch auch ohne Begleitperson zum Erstgespräch erscheinen. Patient*innen (sowie deren Bezugspersonen) haben im Rahmen dessen die Möglichkeit, sich ein erstes Bild von einer möglichen Zusammenarbeit zu machen. Bitte bringen Sie zum Erstgespräch folgende Unterlagen mit: gelbes Untersuchungsheft, mögliche Vorbefunde, letztes Zeugnis.

Diagnostik und Probatorik

Um Probleme möglichst erfolgreich zu lösen, muss das Problem genau gekannt werden. Deswegen steht am Anfang einer jeden Psychotherapie eine umfassende problemspezifische Diagnostik. Aus den in der Diagnostik gewonnenen Erkenntnissen lassen sich schließlich Einschätzungen zur Diagnose, Prognose und Behandlungsplanung ableiten.  Die sog. probatorischen Sitzungen dienen außerdem dem gegenseitigen Kennenlernen und ausloten, ob eine gemeinsame Arbeit notwendig, ausreichend zielführend und auch gewünscht ist. Die therapeutische Beziehung, also die gegenseitige Sympathie, ist einer der größten Wirkfaktoren in der Psychotherapie und damit wichtige Grundvoraussetzung. Ebenfalls essenziell für eine gelingende Behandlung ist die Bereitschaft zur Mitarbeit. Psychotherapie ist in erster Linie intensive Arbeit für die Patient*innen selbst und setzt einen intrinsischen Wunsch zur Veränderung voraus.

Nicht immer ist die ambulante Psychotherapie (alleinig) das Mittel der Wahl. Je nach Schwere der Symptomatik werden nach Beendigung der Diagnostik gegebenenfalls auch (teil-) stationäre Behandlungsangebote empfohlen. 

Antrag

Bei Therapieindikation für eine Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie und vorhandener gegenseitiger Sympathie wird ein Antrag bei der zuständigen Krankenkasse gestellt. Ob und in welchen Umfang Ihre private Krankenversicherung und/oder Beihilfestelle die Kosten für die Behandlung übernimmt, sollten Sie bereits im Vorfeld geklärt haben (siehe "Kostenübernahme"). Der Umfang der beantragten Leistung wird dabei anhand des für Sie individuell erstellten Therapiekonzeptes ermittelt. Nicht immer wird das beantragte Stundenkontingent in vollem Umfang bewilligt. Auch dies ist abhängig von Ihren jeweiligen Vertragsbedingungen mit Ihrer privaten Krankenkasse. Eine frühzeitige Behandlung ist auch vor Auslaufen der beantragten Sitzungen möglich, wenn:  kein Therapiebedarf (mehr) besteht, keine ausreichende Therapie- und Veränderungsmotivation vorhanden sind oder auch aus anderen Gründen. Für Selbstzahler entfällt der Teil der Antragstellung. 

Therapie

Der Therapieprozess ist so individuell, wie die Menschen selbst. Ob eine Behandlung erfolgreich ist, hängt von vielen verschiedenen Faktoren ab. Der Prozess ist niemals linear. Entsprechend vielschichtig ist auch die Psychotherapie als solche, die sich neben klassisch kognitiven  gesprächstherapeutischen Elementen je nach Alter auch spieltherapeutischer, imaginativer oder kreativer Inhalte bedient. Im Therapieprozess werden immer wieder Erhebungen durchgeführt, um den Fortschritt der Therapie zu dokumentieren und mögliche Anpassungen im Behandlungsplan vorzunehmen. 

Rezidivprophylaxe

Um einen Rückfall möglichst effektiv vorzubeugen und einen Transfer in den Alltag zu gewährleisten, werden die Abstände der Sitzungen zum Ende der Therapie nach und nach vergrößert. Auf diese Weise können Patient*innen erproben, wie sie vor dem Hintergrund der neu erlernten Strategien alltägliche Herausforderungen auch  ohne die engmaschige psychotherapeutische Anbindung bewältigen können. In dieser Phase lernen die Patient*innen, auf sich und die eigenen Kompetenzen und Ressourcen zu vertrauen und sich aus dem sicherheitsgebenden therapeutischen Setting zu lösen. Potentielle Frühwarnzeichen eines möglichen Rückfalls werden besprochen und mögliche Fahrpläne zur eigenständigen Bewältigung aufgestellt.

 

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